Baumfällung
Manchmal ist eine Fällung die einzige sichere Lösung. Wir fällen kontrolliert – frei stehend oder Stück für Stück zwischen Haus, Zaun und Beet.
Das gehört dazu
Freie Fällung
Wo genug Platz ist, legen wir den Baum gezielt in die geplante Fallrichtung.
Seilgestützte Abtragung
Auf engem Raum tragen wir den Baum stückweise ab und lassen schwere Teile kontrolliert ab.
Problembäume
Morsche, geschädigte oder schräg stehende Bäume beurteilen wir besonders sorgfältig, bevor wir ansetzen.
Genehmigung
Wir unterstützen Sie bei der Fällgenehmigung. Ob Ihr Baum im Einzelfall auch ohne Genehmigung gefällt werden darf, prüfen wir bei der Besichtigung.
Holz & Schnittgut
Auf Wunsch entsorgen wir Holz, Äste und Schnittgut für Sie.
Baumfällung: Einblick in unsere Arbeit
Alle Fotos sind echte Aufnahmen unserer eigenen Arbeiten – keines der Bilder ist KI-generiert.
Brauche ich eine Genehmigung für die Fällung?
Das hängt vom Einzelfall ab. Ob Ihr Baum ohne Genehmigung gefällt werden darf, prüfen wir bei der Besichtigung. Ist eine Genehmigung nötig, helfen wir Ihnen beim Antrag.
Wann darf gefällt werden – auch im Sommer?
In der Fällsaison vom 1. Oktober bis 28. Februar wird mit der passenden Genehmigung gefällt. Auch im Sommer ist eine Fällung möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Was passiert mit dem Holz und den Ästen?
Bei Bedarf entsorgen wir Holz, Äste und Schnittgut für Sie. Sprechen Sie uns einfach bei der Besichtigung darauf an.
Anfrage stellen
Beschreiben Sie kurz, worum es geht. Wir melden uns, vereinbaren einen Termin vor Ort und schicken Ihnen ein Angebot.